Rehasport

Rehasport für privat Patienten und Selbstzahler
Rehabilitationssport bietet Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen durch regelmäßige Bewegungen Ihre Bewegungseinschränkungen zu verbessern, den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen und die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Dieses Angebot richtet sich an Personen mit:
- Bandscheibenschäden HWS/LWS
- Rückenschmerzen, Nacken- und Schulterbeschwerden
- Wirbelsäulenschäden
- Arthrose und Arthritis der Gelenke
- Künstlicher Gelenkersatz (Knie und Hüfte)
- Osteoporose und Skoliose
- systematische Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Herzproblemen wie z.B. Herzinfarkt oder Operationen am Herzen

Zurzeit werden folgende Gruppen angeboten:
- Herzsportgruppen
- Orthopädische Gruppen

Wer kann Rehasport nutzen?
Rehabilitationssport für jeden
Rehabilitationssport ist grundsätzlich für jede Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen zuständig. Beispielsweise für chronisch erkrankte Menschen oder solche, bei denen eine chronische Erkrankung in Aussicht steht. Oder auch bei körperlichen Einschränkungen nach Unfällen oder Operationen. Es gibt keine Altersbeschränkung, Senioren profitieren genauso wie Kinder und Jugendliche.
An wen muss ich mich wenden?
Rehabilitationssport darf von jedem niedergelassenem Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten. Die Verordnung muss vom Kostenträger (in den meisten Fällen ist das Ihre gesetzliche Krankenkasse) genehmigt werden.